
| ...dass die Feuerwehr kein Verein ist? |
| Die Freiwilligen Feuerwehren in Österreich sind keine Vereine sondern Körperschaften öffentlichen Rechts. Der wesentliche Unterschied zu einem Verein ist jener, daß hinter einer Feuerwehr ein gesetzlicher Auftrag steht. Vergleiche mit einem "normalen" Verein sind also nicht angebracht. |
| ...dass unsere Mitglieder alle freiwillig arbeiten? |
Wie der Name Freiwillige Feuerwehr schon besagt sind alle unsere Mitglieder ehrenamtlich dabei. Das heißt wir bekommen KEIN Geld für unsere Arbeit. Anfallende Kostenersätze werden für die Erhaltung und Erweiterung der Ausrüstung verwendet. Und das ist leider nicht jedem bekannt. Immer wieder hört man bei Einsätzen " Ihr werdets ja eh sicher bezahlt." NEIN werden wir nicht. Wir alle sind aus Idealismus, Interesse und der Kameradschaft dabei - das ganze egal zu welcher Tages- und Nachtzeit. Und es interesssiert auch relativ wenige Leute, ob man nach einer einsatzreichen Nacht ausgeschlafen ist und dann vielleicht auch noch Probleme am Arbeitsplatz hat, da es auch immer mehr zum Problem wird, eine Freistellung vom Arbeitgeber für Einsätze zu erlangen. Wofür auch - weil die Feuerwehr kommt ja sowieso. |
| ...was die Mindestausrüstungsverordnung ist? |
Es ist gesetzlich geregelt, was an Ausrüstung die Feuerwehr braucht. Auch die Anzahl und die Art der Fahrzeuge richten sich nach der Zahl der Einwohner, der sich im Ort befindlichen Gebäude und der Art der Ojekte. Wenn hohe Objekte vorhanden sind wird zum Beispiel ein Hubrettungsgerät vorgeschrieben. Oft bekommt man zu hören ob man diese Gerätschaften alle überhaupt benötigt. Aber sobald es dann erforderlich ist, erweist es sich als doch recht praktisch, dass das jeweilige Fahrzeug oder Gerät im Ort vorhanden ist. Ein sehr bekanntes Feuerwehrproblem. |
| Haftung |
| Haben Sie gewusst, dass der Kommandant oder auch der Einsatzleiter persönlich haftbar sind? Jedes Jahr gibt es - österreichweit - zahlreiche Gerichtsverhandlungen, da Beschädigungen bei einem Feuerwehreinsatz entstanden sind oder Feuerwehrmitglieder verletzt worden sind! Im Bezug auf eine allfällige Geldstrafe wird sicherlich eine Lösung zu finden sein, eine Eintragung in das Strafregister kann aber niemand anderer auf sich nehmen, als diejenige Person selbst. Und trotzdem gibt es in Österreich tausende Freiwillige, die diesen "Ehren-Dienst" durchführen. |
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Freiwillige Feuerwehr Brunn am Gebirge, Alexander Großgasse 71 |